/Images/Page/money-house_useregulations_de.png
 

Adressbestimmungen

Version April 2016



1 ADRESSDATEN-ANGEBOTE

Mehr Informationen Weniger Informationen

1.1 Beschaffung und Nachführung der Adressdaten

1.1.1 Die von Moneyhouse angebotenen Adressdaten werden nach der wirtschaftlich zumutbaren Sorgfalt und Zuverlässigkeit gepflegt und nachgeführt.

1.1.2 Eine Gewährleistung und/oder Haftung bezüglich post­alischer Richtigkeit und korrekter Zielgruppenzuge­hörigkeit der Adressen sowie Vollständigkeit der Dateien wird ausgeschlossen.


2 ADRESSDATEN-VERWENDUNG

Mehr Informationen Weniger Informationen

2.1 Verwendung der Adressdaten

2.1.1 Die Nutzung der von Moneyhouse gelieferten Adressdaten darf nur in dem mit Moneyhouse vereinbarten Umfang erfolgen.

2.1.2 Konformität mit Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG: Die Moneyhouse bestätigt, dass die Adressdaten im Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden auf ihre Konformität mit Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG betreffend Vermerk im Telefonbuch geprüft worden sind. Die Moneyhouse lehnt jede Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten für Ansprüche aus und in Zusammenhang mit Verletzungen dieser Bestimmung, die infolge Verwendung der Adressdaten nach dem Zeitpunkt der Übergabe verursacht, eingetreten oder bekannt geworden sind, ausdrücklich ab.

2.1.3 Bei Angeboten und werblicher Ansprache an die Adressaten muss der gesetzlich vorgegebene Rahmen zwingend eingehalten werden. Ebenfalls sind Verhaltens­richtlinien (Ehrenkodexe) der Branchenverbände, wie SDV und Callnet.ch, beim Adresseinsatz zu beachten.

2.1.4 Die von Moneyhouse gelieferten Adressdaten bleiben vollumfäng­lich Eigentum der Moneyhouse. Dem Besteller werden keine weiteren Rechte an diesen Adressdaten eingeräumt.

2.1.5 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind alle von Moneyhouse überlassenen Adressen nur zur einmaligen, eigenen Nutzung im Rahmen der vertraglich definierten Werbeaktion bestimmt.

2.1.6 Einmalige Nutzung: Der Kunde verpflichtet sich, die zur einmaligen Nutzung für den ausschliesslichen Selbst­gebrauch ausgelieferten Adressdaten spätestens 8 Wochen nach Erhalt für die einzelvertraglich definierte Werbeaktion zu verwenden.

2.1.7 Mehrfachnutzung: Der Kunde kann die Adressdaten uneingeschränkt innerhalb eines Jahres ab dem Auslieferdatum zum ausschliesslichen Selbstgebrauch nutzen. Die Retouren-Regelung (Pt. 3.4) gilt aus­schliesslich für den ersten Gebrauch der Adressen und muss zusätzlich Pt. 3.4.3 erfüllen.
Bei vereinbarter Mehrfachnutzung ist der Auftraggeber ver-pflichtet, vor dem Adresseinsatz die Löschungen aus daten-schutzrechtlichen Gründen von Moneyhouse anzufordern und die not-wendigen Löschungen auf eigene Rechnung durchzuführen.

2.1.8 Kauf: Der Kunde kann die Adressdaten uneingeschränkt zum ausschliesslichen Selbstgebrauch nutzen. Die Retouren-Regelung (Pt. 3.4) gilt aus­schliesslich für den ersten Ge-brauch der Adressen und muss zusätzlich Pt. 3.4.3 erfüllen.

2.1.9 Für eine treuhänderische Nutzung der Adressdaten zur Identifikation von Reagierern und/oder Zahlern ist eine schriftliche Zustimmung von Moneyhouse Voraussetzung.

2.1.10 Zum Nachweis eines Missbrauchs behält sich Moneyhouse das Recht vor, Kontrolladressen bei den gelieferten Adressen zu integrieren.

2.1.11 Es ist dem Besteller untersagt, eigenes, bereits vorhan­denes Adressmaterial, mit den von Moneyhouse gelieferten Adress­­­daten zu vergleichen, um dadurch bisher nicht bekannte, zusätzliche Informationen zu übernehmen, zu speichern oder zu verwenden, es sei denn, dies wurde schriftlich durch Moneyhouse bewilligt.

2.1.12 Adressdaten von Personen, die auf Werbung des Kunden bestellen oder Angebote anfordern, dürfen vom Besteller ohne weitere Einschränkung genutzt werden. Ausgeschlossen sind Adressen von Personen, die nur an Gewinnspielen, Preisausschreiben oder gleichzu­setzenden Veranstaltungen teilnehmen.

2.2 Datenträger

2.2.1 Die Adressdaten, vorbehältlich Punkt 2.1.10, müssen nach ihrem Einsatz, spätestens nach 8 Wochen seit der Lieferung, gelöscht resp. unbrauchbar gemacht werden.

2.2.2 Wird dem Besteller die Adresskollektion nicht in ausgedruckter Form, sondern in elektronischer Form übergeben, ist er verpflichtet, innert drei Wochen den Ausdruck vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

2.2.3 Nimmt der Besteller die Verarbeitung nicht selbst vor, hat er seinem Beauftragten eine diesen Adressbestim­mun­gen entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen und haftet Moneyhouse gegenüber für die vertragsgemässe Verwendung.


3 ADRESSDATEN-LIEFERUNGEN

Mehr Informationen Weniger Informationen

3.1 Bestellung

3.1.1 Die Bestellungen werden gemäss den erteilten Weiesungen ausgeführt. Fehlen diese ganz oder teilweise, erfolgt die Ausführung in der branchenüblichen Form. Insbesondere werden die Adressen nicht automatisch nach Branchen respektive nach Segmenten unterteilt.

3.1.2 Die in den Offerten, Katalogen und Bestätigungen von Moneyhouse aufgeführten Stückzahlen sind unverbindlich. Massgebend ist allein die Anzahl der zum Zeitpunkt der Bestellung bei Moneyhouse verfügbaren Adressen. Für Mehr- oder Minderlieferungen gegenüber den in Offerten, Katalogen oder Bestätigungen genannten Stückzahlen kann daher keine Haftung übernommen werden.

3.2 Termine

3.2.1 Verbindliche Termine müssen von Moneyhouse schriftlich bestätigt werden. Soweit Moneyhouse neben der Adressüberlassung auch die Ausführung weiterer Arbeiten wie Adress­auf­bereitung, Adressabgleich, Verpackung oder Versand übernimmt, können schriftlich vereinbarte Termine nur eingehalten werden, wenn das zu verarbeitende Werbe­material rechtzeitig vom Besteller oder seinen Zuliefe­ranten angeliefert wird. Wenn bei der Verarbeitung des angelieferten Werbematerials unvorhersehbare Schwie­rig­keiten auftreten, ist ein neuer Termin zu vereinbaren.

3.2.2 Gerät Moneyhouse mit der Ausführung der Bestellung und/oder weiterer Arbeiten in Verzug, so hat der Besteller eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Erst nach Ablauf die­ser Nachfrist ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Eine Haftung von Moneyhouse für Verspätungsschaden besteht nicht.

3.2.3 Für Verzögerungen der Zustellung durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen, kann Moneyhouse nicht haftbar gemacht werden.

3.3 Reklamationen / Haftung

3.3.1 Der Besteller ist verpflichtet, die ihm überlassenen Adressen, Verarbeitungsprotokolle und Belegmuster so­fort bei Erhalt zu prüfen. Die Überprüfung der Lieferung obliegt dem Besteller auch dann, wenn deren Verar­beitung nicht bei ihm, sondern bei einem Dritten erfolgt.

3.3.2 Allfällige Beanstandungen sind unverzüglich nach Erhalt der Adressen, Belegexemplare, Protokolle etc., und unter Vorlage entsprechender Unterlagen schriftlich bei Moneyhouse anzubringen.

3.3.3 Der Besteller hat kein Wandlungs- oder Minderungsrecht. In Fällen gravierender Mängel führt Moneyhouse eine Ersatz­lieferung aus, soweit die Mängelbehebung für Moneyhouse objektiv möglich ist.

3.3.4 Der Anspruch auf Schadenersatz wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen. Wenn dennoch ein Schadenersatz beansprucht werden kann, dann ist er auf den Auftragswert von Moneyhouse beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist dabei explizit ausgeschlossen.

3.4 Retouren Privat- und Firmenadressen

3.4.1 Postalische Retouren und ungültige Telefonnummern sind trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung der Adressdaten nicht zu vermeiden. Sie stellen keinen Mangel dar, sofern die branchenüblichen Fehlerquoten von 4% bei Privatadressen und 2% bei Firmenadressen nicht überschritten werden. Jeder Originalbeleg von postalisch unzustellbaren Sendungen (Retouren) mit Adressen von Moneyhouse vergütet Moneyhouse bereits ab einer Fehlerquote 2% zum Preis von CHF 0.30 pro Adresse zurück, sofern die Anschrift korrekt erfolgte. Unter “unzustellbar“ werden Belege mit den Vermerken "Empfänger konnte unter angegebener Adresse nicht ermittelt werden", "Firma erloschen", "Weggezogen. Nachsendefrist abgelaufen" oder "Empfänger verstorben" verstanden. Retouren unter der Fehlerquote von 2%, sowie Retouren mit dem Vermerk "Annahme verweigert" oder "nicht abgeholt" werden nicht vergütet. Ist der Rückvergütungsbetrag unter CHF 10.-, erfolgt aus Kostengründen eine Gutschrift für zukünftige Aufträge.

3.4.2 Vom Rückkauf generell ausgeschlossen sind Retouren mit dem Vermerk "Annahme verweigert" und "nicht abgeholt".

3.4.3 Bedingung ist, dass der Moneyhouse die Originalbelege innerhalb 12 Wochen nach Ablieferung der Adressen an den Auftraggeber bzw. nach Postaufgabe an Moneyhouse zugestellt worden sind.

3.4.4 Sollte es zur Ermittlung der jeweiligen Herkunft/ Rück­kauf­adresse der Retouren notwendig sein, dass sie aus­sortiert werden, so muss der Besteller dazu jeweils einen kostenpflichtigen Auftrag an Moneyhouse erteilen.

3.5 Rücknahme

3.5.1 Bereits ausgelieferte Adressen können nicht zurück­genommen werden, da in der Aufbereitung und der Ablieferung der Adressen an den Besteller bereits die vertragliche Leistung liegt.

3.5.2 Von dieser Bestimmung unberührt bleibt die Rückgabe­verpflichtung bei Übergabe von Datenträgern.