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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version April 2016



1 ABRECHNUNG

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1.1.1 Die Preise verstehen sich rein netto exkl. MWST. Die Rechnungen sind innert 20 Tagen ab Rechnungserstellung ohne jeden Abzug zahlbar. Aufrechnung und Rückbehalt sind ausgeschlossen.

1.1.2 Die Preise für sämtliche Dienstleistungen ergeben sich ausschliesslich aus der schriftlichen Bestätigung von Moneyhouse.

1.1.3 Wurde keine spezielle schriftliche Abmachung getroffen, erfolgt die Fakturierung zu den allgemein gültigen Ansätzen, gemäss dem im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Katalogs.

1.1.4 Veränderungen des dem Angebot zugrunde liegenden Mengengerüstes oder nachträglich gewünschte Änderungen in technischer Hinsicht können eine Veränderung der angebotenen Preise bewirken.

1.1.5 Material-, Nebenkosten und Spesen sind in den Verarbeitungskosten nicht inbegriffen und werden zu den jeweils gültigen Ansätzen gemäss dem im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Kataloges oder nach Absprache mit dem Kunden pauschal in Rechnung gestellt.

1.1.6 Moneyhouse behält sich das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen.

1.1.7 Mit der Erteilung einer Bestellung verzichtet der Besteller auf die Geltendmachung allfälliger Verrechnungs- und Retentionsrechte. Insbesondere ist er nicht befugt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen zurückzubehalten.

1.1.8 Bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Kalendertagen ab Rechnungsversand, behält sich die Moneyhouse das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% (Jahreszins) auf die gesamte Dauer des Zahlungsverzuges zu erheben.

1.1.9 Der Besteller haftet grundsätzlich für den Rechnungsbetrag.

1.1.10 Sind Rechnungs- und Bestelladresse nicht identisch, so muss dies vom Besteller unverzüglich und schriftlich an Moneyhouse mitgeteilt werden.


2 VERTRAULICHKEIT UND RECHTE

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2.1 Geheimhaltung

Sämtliche Informationen aus dem Geschäfts­bereich des Kunden, die nicht allgemein zu­gäng­lich oder öffentlich sind, werden vertraulich be­handelt. Moneyhouse ist berechtigt, den bei der Abwicklung eines Auftrages erworbenen Know-how auf dem Gebiet der Datenverarbeitung zu verwenden.

2.2 Eigentums-, Urheber- und Verwendungsrechte

2.2.1 Eigentums-, Urheber- und Verwendungsrechte an allen durch Moneyhouse erstellten Organisations- und Programmunterlagen verbleiben bei Moneyhouse.

2.2.2 Der Kunde verpflichtet sich, Programme der Moneyhouse, mit Ausnahme einer Sicherheitskopie, weder zu vervielfältigen, noch Dritten zugänglich zu machen.

2.3 Verstösse / Vertragsstrafe

2.3.1 Bei Verstoss gegen die Bestimmungen des Adresseinsatzes, bei der Verletzung von Eigentums-, Urheber- und Verwendungsrechte von Moneyhouse ist der Besteller zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Rechnungsbetrags verpflichtet. Die Bezahlung der Vertragsstrafe entbindet nicht von der Einhaltung der vertraglichen und sonstigen Verpflichtungen des Bestellers. Die Geltendmachung von Schadenersatz- und sonstigen Ansprüchen der Moneyhouse bleibt ausdrücklich vorbehalten.

2.3.2 Alle weiteren Schritte wegen rechtswidriger Verwendung der vermittelten Adressdaten bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2.4 Rücktrittsrecht von Moneyhouse

2.4.1 Moneyhouse ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Besteller mit sofortiger Wirkung ohne Kostenfolge zurückzutreten, falls Moneyhouse zur Kenntnis gelangt, dass

2.4.2 die Adressdaten für widerrechtlichen oder unsittliche Angebote verwendet werden, oder

2.4.3 der Besteller anderweitig gegen die Grundsätze der relevanten Branchenverbände (Schweizer Direktmarketing Verband SDV, Callnet.ch etc.) verstossen hat; oder

2.4.4 der Besteller nach Vertragsschluss zahlungsunfähig ist oder wird.

2.4.5 Der Besteller ist zum Ersatz eines allfällig entstandenen Schadens an Moneyhouse verpflichtet.


3 GENERELLE BESTIMMUNGEN

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3.1 Gesetzliche und postalische Bestimmungen

3.1.1 Der Besteller trägt allein die Verantwortung dafür, dass seine Nutzung der Adressen nicht gegen gesetzliche und postalische Bestimmungen verstösst.

3.1.2 Konformität mit Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG: Die Moneyhouse bestätigt, dass die Adressdaten im Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden auf ihre Konformität mit Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG betreffend Vermerk im Telefonbuch geprüft worden sind. Die Moneyhouse lehnt jede Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten für Ansprüche aus und in Zusammenhang mit Verletzungen dieser Bestimmung, die infolge Verwendung der Adressdaten nach dem Zeitpunkt der Übergabe verursacht, eingetreten oder bekannt geworden sind, ausdrücklich ab.

3.1.3 Eine Verpflichtung zur Prüfung des Inhalts bzw. Umfangs (Stückzahlen) des vom Besteller oder auf Weisung des Bestellers von Dritten an Moneyhouse gelieferten Materials besteht für Moneyhouse nicht, auch wenn Moneyhouse die Verpackung und/oder den Versand des Werbematerials übernimmt.

3.2 Druck

3.2.1 Für Druckaufträge gelten die Usanzen des graphischen Gewerbes.

3.2.2 Wird vom Besteller Material zum Bedrucken angeliefert, geht jedes Risiko auf Druckergebnis und Ausschuss zu Lasten des Bestellers.

3.3 Porto

3.3.1 Erfolgt der Versand durch Moneyhouse, wird das Porto direkt dem Postcheckkonto des Bestellers belastet oder durch die Post direkt in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verantwortlich für genügende Deckung auf seinem Postcheckkonto. Sollte die direkte Belastung nicht möglich sein, ist Moneyhouse der benötigte Betrag rechtzeitig vor dem Versandtermin zu überweisen.

3.3.2 Für Versandverzögerungen infolge verspäteten Portoeingangs kann Moneyhouse in keiner Weise haftbar gemacht werden.

3.4 Verbindlichkeit

3.4.1 Für abgegebene Offerten sowie sämtliche Moneyhouse erteilten Aufträge gelten ausschliesslich diese AGB.

3.4.2 Der Auftraggeber verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, andere Geschäftsbedingungen geltend zu machen und erkennt die AGB der Moneyhouse unmissverständlich an.

3.4.3 Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der - rechtsgültig gezeichneten - Schriftform.

3.4.4 Frühere AGB werden durch diese verbindlich ersetzt.

3.5 Erfüllungsort

3.5.1 Die Bestellung gilt mit der Ablieferung an den Besteller oder den von ihm bezeichneten Empfänger als ausgeführt.

3.5.2 Moneyhouse ist berechtigt, die Ablieferung durch die Post oder einen anderen Frachtführer vornehmen zu lassen. In diesem Fall gilt der Ort der Übergabe an die Post oder den Frachtführer als Erfüllungsort und die Adressen reisen auf Gefahr des Besteller

3.6 Teilnichtigkeit

3.6.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

3.6.2 In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.


4 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

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4.1.1 Jedes Rechtsgeschäft mit Moneyhouse und jede vertragliche Auseinandersetzung mit dem Besteller, dem allfälligen Mieter oder dem allfälligen Vermieter unterliegen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht.

4.1.2 Sofern nicht durch eine Schweizer Rechtsnorm etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist, gilt Rotkreuz als Erfüllungsort und Gerichtsstand.

4.1.3 Moneyhouse hat jedoch einseitig das Recht, den Auftraggeber an dessen ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.